Eizo S1910 - nur Stress mit dem Teil :(

MaestroNo1

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Hi zusammen,
sorry das muss jetzt raus
Ich hab vor 2 Wochen einen Eizo S1910 bei mfe-pc.de bestellt. Soweit so gut, Monitor kam, hatte Pixelfehler: 3 leuchtende und 3 Subpixelfehler.
Ich Service angerufen, alles klar, Austauschgerät. Hab ich bekommen.Das war defekt (siehe Anhang).
Okay, dann wieder telefoniert heute (ca 45 Minuten von meiner Arbeitszeit ) --> ewig gedauert, bis ich jemanden an der Strippe hatte --> dann: Eizo hat sich den Monitor angeschaut, ein Pixelfehler, ich muss Versand und alles zahlen (Typ von mfe-pc.de: kann teuer werden)

Hallo, ich bild mir die Teile doch nicht ein? Ich komm mir sowas von verarscht vor, die können sich ihren scheiss Monitor in den allerwertesten schieben *grrrrr*

Was kann ich jetzt noch machen? Ich will 1. nicht das fehlerhafte Gerät und 2. nicht den Versand zahlen! Habt ihr nen Tipp?
Ich bin so dermaßen geladen....
__________________
 
Was vielleicht noch zu ergänzen ist (spielt aber hier noch keine Rolle): Entscheidend für die Einhaltung der 14-Tagesfrist ist das Absenden der Rückgabeerklärung vom Käufer an den Händler. Das Gerät muss also nicht 14 Tage nach dem Kauf wieder beim Händler sein, es muss auch nicht 14 Tage später losgeschickt werden. Wenn du dem Händler an dem Tag, an dem die Frist abläuft, eine E-Mail schickst (zur normalen Geschäftszeit; das erspart Diskussionen darüber, ob die WE wirklich an dem Tag angekommen ist oder ob der Händler überhaupt eine Chance hatte, es innerhalb der Frist zu erfahren), die deine Absichten enthält, ist die Frist eingehalten. Der Rückversand sollte dann aber nicht noch eine Woche dauern, sondern innerhalb der nächsten 1-3 Tage stattfinden.

PS: Wie schön, dass es Juristen gibt, denen es Spaß macht, sich mit so etwas zu beschäftigen... :lol: :lol: :lol:
 
Hmmmm ich habe Eizo wohl doch unrecht getan --> anderes Kabel versucht --> nur noch einer rechts oben *grübel*

Damit hat sich das wohl erledigt, trotzdem vielen vielen Dank für die lehrreichen Ausführungen, das hilft mir ungemein, weil ich das schon immer wissen wollte :)

Will jemand von euch meine Recht Klausur nächstes Semester schreiben? :p
 
dass das Ding zur Abholung bereitsteht !

Abholen muß der Händler nur, wenn sich die Ware nicht per Post verschicken läßt. Wenn der Monitor per Post geliefert wurde, ist also auch Rücksendung per Post angesagt.

Grüße,
 
Ich kann leider immer nur etwas über die Versandkosten der Rücksendung finden. Aber wie sieht es mit dem Porto für den Weg zum Kunden aus, muss das auch zurückerstattet werden?
 
Original von djdc

Ich kann leider immer nur etwas über die Versandkosten der Rücksendung finden. Aber wie sieht es mit dem Porto für den Weg zum Kunden aus, muss das auch zurückerstattet werden?

Gute Frage. Dazu habe ich noch nichts konkretes gefunden. Es ist aber beim Widerruf des Fernabsatzvertrages der Käufer so zustellen, wie er vor dem Vertragsabschluss war. Das bedeutet also auch, dass evtl. gezahlte Versandkosten vom Verkäufer zum Käufer erstattet werden müssten.

Die 100%-ige Bestätigung dafür suche ich aber noch. Da es jedoch bislang nirgendwo (in den Büchern und Zeitschriften, die ich durchsucht habe) extra erwähnt wurde, gehe ich davon aus, dass meine Conclusio nicht so falsch sein kann.
 
Original von djdc

Ich kann leider immer nur etwas über die Versandkosten der Rücksendung finden. Aber wie sieht es mit dem Porto für den Weg zum Kunden aus, muss das auch zurückerstattet werden?

Gute Frage, würde mich auch interessieren!

Würdet ihr einen Pixelfehler tolerieren? (rechts oben in der Ecke)
 
Original von MaestroNo1


Würdet ihr einen Pixelfehler tolerieren? (rechts oben in der Ecke)

Das musst du entscheiden. Ich habe bei meinem Notebook erst nach 14 Tagen einen Subfehlerpixel entdeckt. Am Anfang habe ich da immer drauf gestarrt und mich geärgert, mittlerweile müsste ich erstmal überlegen, wo der überhaupt war, heißt eigentlich bemerke ich ihn nicht wirklich.
 
Original von NSA


Gute Frage. Dazu habe ich noch nichts konkretes gefunden. Es ist aber beim Widerruf des Fernabsatzvertrages der Käufer so zustellen, wie er vor dem Vertragsabschluss war. Das bedeutet also auch, dass evtl. gezahlte Versandkosten vom Verkäufer zum Käufer erstattet werden müssten.

Bis jetzt habe ich sämtliche Versandkosten auch immer anstandslos zurückerstattet bekommen, aber jetzt gibt es einen Händler, der mir erstens eine Wertminderung und zweitens halt das Porto für den Weg zu mir in Rechnung stellt. Bezüglich der Wertminderung konnte ich schon Überzeugungsarbeit leisten, aber bei den Versandkosten stellt er sich stur.
 
Es gibt doch so verschiedene Pixelfehler-Klassen (vorne in diesem Thread ist doch auch ein Link dazu aufgeführt). Und wenn ich nicht völlig daneben liege, ist ein Pixelfehler kein Mangel.

Persönlich würde ich den dann tolerieren, wenn er nicht im direkten und permanenten Sichtfeld ist. In deinem Falle ist es doch recht einfach: Wenn er dich stört, wirst du mit dem Bildschirm nicht glücklich und wirst dich so lange darüber ärgern, bis du einen Neuen hast. Da du jetzt noch innerhalb der 14-tage-Frist bist, würde ich ihn zurückgeben. Aber diese Entscheidung wirst du selbst treffen müssen. 8)
 
Original von MaestroNo1

Original von djdc

Ich kann leider immer nur etwas über die Versandkosten der Rücksendung finden. Aber wie sieht es mit dem Porto für den Weg zum Kunden aus, muss das auch zurückerstattet werden?

Gute Frage, würde mich auch interessieren!

Die Kosten für den Weg zum Kunden muss der Verkäufer nicht erstatten.

Ich habe mal gehört, dass das so ist. Ich denke, folgendes ist der Grund:
!! Achtung, weiterlesen auf eigene Gefahr. Es könnte juristisch werden!!
:D
357 I 1 BGB verweist auf die Regelungen zum Rücktritt gem. 346 ff. BGB. Demnach entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis: es sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Zum Beispiel gibt Maestro den Monitor zurück und der Verkäufer den Kaufpreis.
Bezogen auf die Lieferung zum Käufer (die der Verkäufer ebenfalls leistet, 269 I BGB) hieße das: Maestro gibt die Lieferung zurück und der Verkäufer die berechneten Kosten. Da ersteres nun nicht möglich ist, hat Maestro Wertersatz gem. 346 II zu leisten. Für die Berechnung des Wertersatzes sind gem. 346 II a.E. (am Ende) die berecheten Kosten zu Grunde zu legen.
Ergo: Es stehen sich Kosten und Kosten in gleicher Höhe gegenüber -> Maestro kann keinen Ersatz verlangen.

@ NSA: Die Freude ist ganz meinerseits :D :D
 
Aber wie sieht es mit dem Porto für den Weg zum Kunden aus

Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Insofern gilt Vertragsfreiheit. Der Händler kann es also handhaben wie er will.


Würdet ihr einen Pixelfehler tolerieren?

Nö, ich persönlich nicht. Für mich ist sowas unabhängig von Normen eine nicht einwandfreie Ware.

Grüße,
 
Original von adam-green

... Ergo: Es stehen sich Kosten und Kosten in gleicher Höhe gegenüber -> Maestro kann keinen Ersatz verlangen.

Die Argumentation ist nachvollziehbar. Mich könnte sie überzeugen.
 
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