Dockingstation defekt - gilt auch hier die erweiterte Garantie

tpuserin

New member
Themenstarter
Registriert
11 Apr. 2010
Beiträge
60
Hallo @all,

wunderte mich heute morgen zuerst, dass die Maus nicht funktionierte. Nun macht die Dockingstation keinen Mumm und keinen Brumm mehr ... einfach gar nichts. Ich hab es schon mit dem zweiten Netzteil probiert, daran liegt es aber nicht. Den Schlüssel hab ich generell entfernt.

Nun habe ich für mein Thinkpad damals die zwei- oder sogar dreijährige Garantie dazugekauft. Rechnungsinhalt war auch die Dockingstation. Zählt die dann dazu? Idiotischerweise sind gerade jetzt die Sachen beim Steuerberater - das passt ja.

Wie lange hab ich normalerweise Garantie auf die Dockingstation? Sie ist jetzt etwas über ein Jahr alt, gekauft hier im Shop.

Kann irgend ein kleiner Defekt vorliegen, den ich selbst beheben kann oder irgend etwas sein, dass ich gerade nicht blicke? Ach so, etwas war komisch: zunächst ging noch der Bildschirm, Tastatur nicht mehr und dann ging sie ganz aus.

Vielen Dank und lieben Gruß

Patricia
 
Zum Defekt kann ich leider nix sagen. Die Garantie ist aber leider nur 12 Monate und nicht 3 Jahre.
 
Also kann die erweiterte Garantie da überhaupt nicht angewandt werden? Sowas von ärgerlich. Sie ist vielleicht 14 Monate alt!

Danke trotzdem ... ;(
 
Vielleicht ist es ja aber auch wirklich nur etwas "kleines", was man selbst richten kann :) . Wird sich bestimmt noch jemand dazu äussern.....

Ansonsten (falls man löhnen muss wegen Reparatur) wird wohl eine "neue" gebrauchte günstiger sein. Werden ja öfters z.B. hier im Forum angeboten. Im Moment aber glaube ich nicht, hab auf die schnelle nur eine Advanced Dock gesehen.

Nochmal edit: Um welche Dockingstation geht es eigentlich genau? Bin irgendwie automatisch von einer Advanced Minidock ausgegangen....., wahrscheinlich weil ich die selbst habe :D
 
ja, da muss ich wohl mal aktiv werden. Ich hab eine Advanced Mini Dock, hab gerade am Karton nachgeschaut. Der ist ja nicht beim Steuerberater ...
 
Na dann....hatte ich ja richtig getipt und stimmt das, was ich davor schrieb auch noch ;) .
 
Wie siehts den mit Gewährleistung aus... müssten ja trotzdem 24 Monate sein..
 
Stimmt :-) Das ist der nächste Schritt.

Aber steht die Frage nach Gewährleistung noch im Raum? Oft übernimmt diese ja der Händler für die nächsten 12 Monate.
 
Hi,

der Händler ist gesetzlich zu 24 Monaten Gewährleistung verpflichtet. Netterweise hat der Gesetzgeber aber auch bestimmt, daß Du ab dem 7. Monat selbst beweisen mußt, daß der Mangel an der Sache bereits beim Kauf bestand. Also hängt es von der Kulanz des Händlers ab, den Du einfach fragen solltest.
 
mach ich :-) da muss ich wohl gedulden und erst einmal beim Steuerberater nach Rechnungsnummer usw. fragen.

Danke erstmal ...
 
tpuserin' schrieb:
mach ich :-) da muss ich wohl gedulden und erst einmal beim Steuerberater nach Rechnungsnummer usw. fragen.
Besser: Die Rechnung kopieren, damit Du sie im Falle des Falles vorlegen kannst.
 
Hallo an alle :-)

nach zwei Telefonaten kann ich jetzt mit Gewissheit sagen:

1. Die Garantie beträgt tatsächlich nur 1 Jahr (IP-Web GmbH) und

2. Eine Dockingstation wird nicht repariert (Anruf bei Servion)

:-(

Also ... wer eine Advanced Mini Dock für ein R400 rumliegen hat ... *seufz*

Liebe Grüße

Patricia
 
  • ok1.de
  • thinkstore24.de
  • ok2.de - Notebook Computer Server
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben