Warenbetrug durch Onlinehändler?! :-(

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nightwing

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13 Juni 2011
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Hallo.
Ich möchte mal Eure Meinung hören. Den Händler werde ich - um dem Plattformbetreiber keinen Ärger zu machen - hier nur per PN auf Wunsch nennen.

Im Februar wurde ein Notebook bestellt, welches laut Webshop ab Lager vorrätig war. Das Gerät wurde vorab per Überweisung bezahlt.

Nach zwei Wochen und mehreren Nachfragen wurde endlich geliefert - ein absolut anderes Gerät. Bei Reklamation gab sich der Händler unverschämt und selbstherrlich und behauptete,
man wäre mit ihm sehr zufrieden, wenn er für den Kunden entscheide, ein "besseres" Gerät zu liefen. Nun, besser war es nicht - es fehlten etliche Komponenten des bestellten Gerätes
und hatte eine and. Grafik, obwohl wir für Linux explizit eine bestimmte ausgesucht hatten - vorab nachgefragt hatte er auch nicht. Nach tagelanger Diskussion erbot man sich endlich,
das Gerät zu tauschen. Wir sandten die Falschlieferung zurück und hörten zwei Wochen gar nichts... dann kam wieder ein Gerät - diesmal ein noch schlechteres, bei dem nicht mal die
Netzwerkfunktionalität und ein and. Prozessor eingebaut war und die Windows-Lizenz unvollständig - also illegal. Auf unsere erneute Reklamation gab man sich erneut arrogant und
unverschämt. Wir setzten eine Frist. Diese wurde nicht eingehalten, was nachweisbar ist (der Händler behauptet anderes). Verspätet wurde tats. ein Gerät in uns. Abwesenheit zu
liefern versucht - was wir nach Anruf zurückgehen ließen, da wir auf gut Deutsch die ... voll hatten. Unsere erneute Frist zur Rückzahlung gem. Widerruf ignorierte der Händler und
machte sich über uns schriftlich lustig. Inzw. hat er sogar zugegeben, das bestellte Gerät nicht besessen zu haben - eine Rückzahlung haben wir nun - weitere zwei Wochen nach
Rückerhalt der Lieferung beim Händler - immer noch nicht. Wir haben den Händler nun angezeigt wegen vorsätzlichen Betruges. Wir haben den Eindruck, daß der Händler mehrfach
gehofft hat, wir wären Laien und würden nicht erkennen, daß hier wissentlich andere - z.T. absolut minderwertigere - Komponenten geliefert wurden.
Auf unsere Beschwerden gab sich der Händler untragbar arrogant und selbstherrlich.

Gruß
nightwing
 
Meine Meinung ist, daß Du zunächst deinen Post etwas lesefreundlicher formatieren solltest :D.
 
Achtung, Vorsicht mit dem B-Wort.

Das ist ja mal eine Frechheit. Ab zum Anwalt! Die Polizei macht da wahrscheinlich eh nichts aufgrund von "mangelndem öffentlichem Interesse".
 
Hallo Nightwing,

ich denke, dass Du diesen vertrackten Fall nicht ohne anwaltliche Beratung bzw. Korrespondenz lösen wirst. Da der Streitwert sicher unter 1000 EUR liegt könntest Du es ja
mal unter folgender Adresse versuchen: http://student-litigators.de/

Viel Spass + Glück!!!
 
Das B-Wort...

Nun, einmal stelle ich das ja als klare Frage und nicht als Behauptung.
Zum anderen steht hier klar eine Bereicherung im Raum. Wir haben weder Ware, noch Geld - er beides.
Laut StGB wäre es zumindest einer...
 
... Übrigens ist es ein recht bekannter, der hier auch oft empfohlen wird - was genau das Pech war, weshalb ich drauf reinfiel...
 
Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Berlin? Falls du oder der Online-Händler aus einem dieser Bundesländer kommt, würde ich mich erstmal an http://www.online-schlichter.de wenden. So vermeidet man juristische Probleme und spart meist noch eine Menge Geld.

Juristisch bezweifle ich, dass du im Recht bist. Momentan hast du noch keine rechtskräftige Frist für die Rückzahlung gemäß Widerrufsrecht gestellt und daher ist der Händler noch nicht in Schuldnerverzug, es sei denn, es sind seit dem Widerruf bereits mindestens 30 Tage vergangen. Und selbst dann ist eine Anzeige nicht der übliche Weg. Man würde an der Stelle eher ein Mahnverfahren einleiten usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ihm schon mehrere Fristen gesetzt, von denen er keine eingehalten hat. Er hat auch bereits geschrieben, daß er keinerlei Kosten trägt etc.

@tuxor1337
Nein, leider keines der von Dir genannten Bundesländer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Anzeige bringt Dir Dein Geld nicht wieder, btw! Hast Du ihm Fristen zur Rückzahlung gesetzt?
 
@CMaster

Ja, mehrere. Er hat aber klar in seiner Korrespondenz geschrieben, daß ihn diese nicht interessieren.

Die Anzeige ist aber die Folge des strafrechtlichen Aspektes und hat nat. mit der Geldrückerlangung nichts zu tun.
Allerdings sollte er es sich meiner Meinung nach nun langsam überlegen, ob er seine Linie beibehalten will - zumal
er ja zugegeben hat, daß er sowas durchaus mal macht (and. Geräte ohne Rücksprache versenden).

Wenn ich ihm aber mit Anzeige gedroht habe und das habe ich und er sich schlicht darüber lustig macht, so bleibt
mir schlichtweg aus Glaubwürdigkeitsgründen nichts übrig, als dies durchzuführen. Zudem das Gerät für eine Bekannte
bestimmt war und ich es nur einrichten sollte. Sie hat das Geld auch vorab bezahlt und wir haben ihr jetzt -
um die Freundschaft nicht zu belasten - den Schaden ersetzt.
Ich habe mich dämlicherweise dazu hinreißen lassen, dieses Gerät ihr zu empfehlen (bei diesem Händler wg. dessen
Ruf) und für sie zu bestellen. Im Nachhinein hätte ich es lieber bei ebay und via Paypal machen sollen, ich Naivling.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du ihm denn auch schon gesagt, dass Du eine Anzeige gestellt hast? (Sag mir bitte per PN, um welchen Händler es sich handelt.)
 
Ja, hab ich und ihm die Wahl gelassen, ob er bezahlt und ich meine Anzeige relativiere auf den Betrugsversuch bzw. zurückziehe. Er stellt sich tot...
Die PN hab ich Dir geschickt.
 
Kann er nicht aufgrund des bereits in Verzug befindlichen Online-Händlers die Rückzahlung als "fällig" stellen, einen Titel erwirken und einen GV beauftragen einzutreiben?
Ist zwar brachial aber ich hätte nach spätestens 3 Telefonaten keine Lust mehr friedlich zu bleiben.
 
Fakt ist, daß er in der Kommunikation nicht im Entferntesten kooperativ war am Schluß - es war am Anfang schon ein Kampf und
er wollte mich mehrfach belehren, daß er besser wüßte, was ein gutes Gerät war etc.

Microsoft ist wg. dem Lizenzverstoß inzw. informiert und war sehr interessiert...

Ich habe mit Garantieverlängerung rund 282 Euro gezahlt. Naja, was diese Garantie wert wäre, sehe ich ja nun...
 
Was ich Dir noch empfehlen würde: Angebot des ThinkPads ausdrucken und/oder Screenshot anfertigen, nicht dass es noch gelöscht wird.
 
Die Sorge ist berechtig. Er HAT sie schnell gelöscht inzwischen - allerdings zu spät für mich. Habe sie bei der Bestellung gleich ausgedruckt - mit Datum und allem und Lieferbarkeitsstatus :-)
 
Die Sorge ist berechtig. Er HAT sie schnell gelöscht inzwischen - allerdings zu spät für mich. Habe sie bei der Bestellung gleich ausgedruckt - mit Datum und allem und Lieferbarkeitsstatus :-)

Das ist schon mal sehr gut! Sollte er sich immer noch totstellen, wie gesagt zum Anwalt mit der Sache.
 
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