Eure Meinung zu einem Demo Gerät

MBO

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Hallo zusammen!

Ich hab ein Thinkpad im Auge das von einem Händler als Vorführmodell relativ günstig angeboten wird. Der Zustand soll laut Händler sehr sehr gut sein, die Tastatur nicht abgenutzt und der Akku bisher 50 Ladezyklen haben. Und das Gerät hat 1 Jahr Garantie. Jetzt wollte ich mal eure Meinung zu solchen Geräten hören? Was ist denn bei Vorführmodellen so am kritischsten? Es ist ja irgendwo gebraucht, also hab ich am ehesten Abnutzungserscheinungen am Display (Helligkeistverlust über die Zeit) oder die Tastatur auf die jeder Kunde "patscht"? Die könnte man ja zur Not auswechseln. Was meint ihr, worauf sollte man achten? Vielen Dank
 
Original von MBO

Hallo zusammen!

Ich hab ein Thinkpad im Auge das von einem Händler als Vorführmodell relativ günstig angeboten wird. Der Zustand soll laut Händler sehr sehr gut sein, die Tastatur nicht abgenutzt und der Akku bisher 50 Ladezyklen haben. Und das Gerät hat 1 Jahr Garantie. Jetzt wollte ich mal eure Meinung zu solchen Geräten hören? Was ist denn bei Vorführmodellen so am kritischsten? Es ist ja irgendwo gebraucht, also hab ich am ehesten Abnutzungserscheinungen am Display (Helligkeistverlust über die Zeit) oder die Tastatur auf die jeder Kunde "patscht"? Die könnte man ja zur Not auswechseln. Was meint ihr, worauf sollte man achten? Vielen Dank

thinkpads sind robust, und bei gebrauchten geräten muss du eingetlich nur auf den pries schauen und glückhaben. das display solltest du die davor mal ansehen. es gibt helligkeitsunterschieden. ansonsten wenn der händler die verischert das das notebook im guten zustand ist und der preis stimmt, zugreifen. 50 cyclen hört sich nicht schlecht an, frag den händler wo hoch noch die restpower des akkus ist.
 
Soll er dir doch eine Garantieverlängerung mit reinschmeissen :)

Viele Grüße
G.
 
Jetzt würde mich folgendes interessieren: Die 1 Jahr-Garantie auf das Notebook gibt der Händler selbst. Gibts da nen Unterschied wenn ein Händler die Garantie gibt oder direkt der Hersteller, sprich IBM? Was mache ich z.B. wenn ich eine 3 Jahres Garantie von einem Händler kaufe (die er mir im Übrigen für 150 ? anbietet) und der Händler geht pleite/insolvent? Soll ja schon vorgekommen sein..Kann ich dann auch meine Garantie in den Wind schiessen? Wenn ich mein Notebook z.B neu über ok1 kaufe dann ist das doch eine Herstellergarantie von IBM und ich wende mich immer direkt an IBM? Kann mich jemand aufklären? Ich würde den Kauf halt auch in jedem Fall von diesem Faktor abhängig machen.
Und noch was: würde ein massiver Verlust der Displayhelligkeit auch unter die Garantie fallen, sprich würde es getauscht werden? Hätte halt auch Angst das ich mich bei sowas mit einem Händler eher streiten müsste als mit IBM selbst die es sich eher leisten könnten kulant zu sein (hoffe ich doch). Vielen Dank!
 
ob die garnatie von ibm kommt oder vom händler muss du mit dem händler klären. ein displaytausch bei helligkeitverlust ist durchaus möglich. bei neugeräten hast du immer nur ibm garantie :)
 
Hallo,

da kann ich trixter nur zustimmen. Ich mußte bei meinem T41p das Display wechseln lassen, weil es doch im Laufe der Zeit stark an Helligkeit verloren hat. Ich habe bei IBM angerufen und gefragt ob der Wechsel in der Garantiezeit möglich ist. Es ist ja eigentlich kein Schaden entstanden und ja auch eigentlich alles OK mit dem Notebook, aber es war kein Problem. Ich habe das Notebook eingeschickt und es hat keine Woche gedauert, bis ich es mit einem neuen hellen Display zurück hatte. Die machen bei IBM echt kein Problem daraus und es war überhaupt kein Problem beim Support. IBM ist da echt Kundenfreundlich!!!!!

Und ein Akku mit 50 Zyklen ist auch noch akzeptabel....da sollte der Verlust noch nicht sehr hoch sein.

Kläre mit dem Anbieter aber die Garantiebedingungen. Was fällt alles in die Garantie?????

gruß Andreas
 
Man muss halt bedenken das das Ausstellungsstück ja immer am Netz hing, der Akkuverschleiß sagt dann nichts über den "Verschleiß" des Displays aus (wenns den überhaupt gibt, ist übrigens ein UXGA Flexview). Ich meine ich kann mir das Ding auch kommen lassen und wenns gar nichts taugt ja innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sorgen würde mir halt als einziges machen das die Garantie voll über den Händler läuft und nicht IBM und so ein Händler dann schon mal weniger kulant sein könnte.
 
Jetzt würde mich folgendes interessieren: Die 1 Jahr-Garantie auf das Notebook gibt der Händler selbst. Gibts da nen Unterschied wenn ein Händler die Garantie gibt oder direkt der Hersteller, sprich IBM? Was mache ich z.B.

Wichtig ist weniger die Garantie, sondern die gesetzliche Sachmängelhaftung. Und die muß der Händler 2Jahre leisten, wobei er sie auf 1 Jahr reduzieren darf. Das müßte aber im Kaufvertrag vereinbart werden. Da ein Händler auch nach Gefahrübergang 6 Monate jeden Mangel beheben muß, ist Dein Risiko sehr gering. Du kannst also jeden Mangel, der nicht im Vertrag erwähnt wurde, vom VK beheben lassen.

Grüße,
 
Das mit den Mängeln gilt doch aber nur für Neuware, oder? Ein Demogerät ist aber ein Gebrauchtgerät? Das würde mich mal interessieren, was da gilt - bei Gebrauchtverkauf auch im Allgemeinen.

G.
 
Nope. Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Neu- und Gebrauchtware. Lediglich die Sachmängelhaftung darf ein Händler bei Gebrauchtware von 2J auf 1J reduzieren (wenn er es sagt), und ein privater Verkäufer darf sie ganz ausschliessen.

Grüße,
 
Also der Händler hier sagt ganz klar: 1 Jahr Gewährleistung bei dem Gerät und wenn ich 3 Jahre Garantie haben will, dann soll das 150 ? kosten. Wobei ich noch nicht weiß wie er denn Garantie definiert. Mir wäre es natürlich lieber , die 3 Jahre Garantie wären von IBM und nicht vom Händler selbst.
 
Eigentlich ganz einfach:

Du läßt Dir die Garantiebedingungen geben (immer schriftlich) und entscheidest, ob sie die 150 Euro wert ist.

Grüße,
 
Habe den Händler nach dem Garantieinhalt gefragt. Die Antwort war: "Die Garantie enthält alle gesetzlichen Verpflichtungen". Soll ich mich damit zufriedengeben? Ich glaube da muss ich nochmal nachhaken...
 
"Die Garantie enthält alle gesetzlichen Verpflichtungen"
Das ist Unsinn. es gibt keine gesetzlichen Garantiebestimmungen oder -verpflichtung, sondern eben nur eine gesetzliche "Sachmängelhaftung" (=Gewährleistung).

Abgesehen von der Laufzeit liegt der wesentliche Unterschied im Nachweisprinzip: bei der Gewährleistung mußt nach nur einem halben jahr Du nachweisen, das das Gerät SCHON ZUM ZEITPUNKT DES KAUFES fehlerhaft war, was Dir nur in seltenen Fällen gelingen wird. Bei Garantie ist dies nicht der Fall und es wird ohne wenn und aber repariert (egal wann innerhalb der Garantiezeit der Fehler aufgetreten ist, es sei denn es liegt normaler Verschleiß oder grobes Eigenverschulden vor.

Gruß
Anfänger
 
Sachmangelhaftung vs. Garantie

Garantie und Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) sind zwei völlig verschiedene und vor allem unabhängige Sachverhalte.

Die Sachmangelhaftung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und geregelter Schutz des Käufers, eine Garantie eine freiwillige und frei auszugestaltende Leistung des Herstellers oder Verkäufers.


Zur Sachmangelhaftung

Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.

Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluß (§ 444 BGB).

Die IBM Garantie gilt auf jeden Fall (mußt also nur rausfinden wieviel IBM gab.... (alle Versprechungen solltest Du versuchen schriftlich zu bekommen! - mündliche Abmachungen sind sehr schwer zu beweisen!)
 
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