eBay: privat angemeldet, gewerblich verkaufen?

david69

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Moin...

jo, wie die Überschrift schon sagt, inwieweit ist sowas legal? Ist das n Fall fürs Finanzamt oder völlig legal? Hab grad von nem VK völligen Rotz erhalten, und dann seh ich auch noch dass es ein Händler ist, der privat angemeldet ist.
 
Normalerweise verstößt das selbst bei eBay gegen die Richtlinien, und wenn du ganz "fies" bist, gibst du seinem zuständigen Finanzamt 'nen Tipp. Sofern er sein "Gewerbe" nicht ordnungsgemäß angemeldet hat. Was bei deiner Schilderung wohl offensichtlich nicht der Fall sein dürfte.
 
Nee das iss eigentlich ziemlich offensichtlich dass das nich in Ordnung ist, da in der Artikelbeschreibung sogar noch drauf hingewiesen wird dass es "keine Rücknahme und kein Nachverhandeln" gibt... 8o und auf der Rechnung steht auch ne Umsatzsteuer-ID, wie es sich gehört...

Retrostyle' schrieb:
und wenn du ganz "fies" bist, gibst du seinem zuständigen Finanzamt 'nen Tipp

In diesem äußerst dreisten Fall würde ich es sogar "fair" nennen. Mach ich mich nicht auch strafbar wenn ich das nicht melde, quasi als "Mitwisser", und dadurch "Unterstützer"?

//edit: auf telefonische Nachfrage sagte man mir grad (in einem äußerst frechen Ton) die Sachen werden "privat verkauft und dann versteuert"... :wacko: :?: Was soll man davon halten? Finanzamt kontaktieren?
 
das geht so nicht,

wer gewerblich verkauft mit usatzsteuer kann weder gewährleistung noch umtausch ausschließen, dazu gibts ja der fernabsatzgesetz bzw. das was daraus geworden ist ;)

da passt was ganz und gar nicht,
ich würde mir aber nicht die mühe machen das groß aufzuzäumen, knall ihm vorn kopf, dass wenn er ne rechung bei legt, die eine umsatzsteuer ausweißt, er nicht privat verkauft... fertig

wenn es so einfach wäre würden gebrauchtwagenhändler des auch so machen ;)
 
Das denk ich mir auch dass da was nicht passt... ich glaub da weis ich ihn wirklich mal drauf hin, aber eigentlich helf ich ihm damit ja noch...

Dubioserweise steht auch kein Name bzw. Empfänger auf der Rechnung, fällt mir jetz erst auf... also eine Universal-Rechnung die man jedem in die Hand drücken kann. Sachen gibts... :S
 
Moment, wenn er eine Steuer-ID auf seinen Rechnungen abdruckt, führt er vermutlich schon Steuern und Gewerbeabgaben ab. Sein Vergehen ist eher wettbewerbsrechtlich zu ahnden, denn er schließt Händlerpflichten aus, was er nicht dürfte: Gewährleistung, Rücknahme, etc....

Also einmal Meldung an ebay (sowieso) und einmal Meldung an die Handelskammer (die wird ihn dann schon auf den rechten Weg bringen).

hajowito
 
An die Handelskammer hab ich noch garnich gedacht... Iss ne gute Idee. Werd ihn dann nochmal drauf hinweisen dass ich den Fall eBay & Handelskammer melde, dann dürfte ihm schon ein wenig die Düse gehen... Der Betrag war auch nicht so wahnsinnig hoch, ich verbuchs unter "Lehrgeld".
 
privat angemeldet, rechtlich wird dennoch zwangsweise/automatisch gewerblich verkauft

hallo!

entscheidend ist nicht allein, welche verkaufs-status man hat.

wenn es zum rechts-streitfall kommt, entscheiden gerichte unterschiedlich, aber es gibt einige inidzen. meistens bedienen sie sich an der artikelbeschreibung ("neuware" wird eher von gewerblichen verkauft) und an der häufigkeit.

hier noch zwei lesenwerte artikel

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html

http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/788.html
"Auch die insgesamt 242 Bewertungen, welche der Beklagte in rund 2 Jahren angesammelt hatte, sahen die Richter als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit und verwiesen dabei auf die bisher gängige Rechtssprechung."

ich hab in acht jahren nur 292 verkäufe!

gruß

fetterP
 
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